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Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker.
Nach Rechnungsstellung und Einreichung zahlt Ihre private Krankenversicherung
nach den Ihrigen Versicherungsbedingungen.
Sind Sie bei der Beihilfe versichert werden Ihnen nach Rechnungseinreichung
anteilsmäßig die Behandlungskosten erstattet.Die gesetzlichen
Krankenkassen z.B. DAK, BARMER usw. erstatten die der Heilpraktiker
leider nicht, das Behandlungshonorar muß somit zur Zeit von
Ihnen selbst getragen werden. |