Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker. Nach Rechnungsstellung und Einreichung zahlt Ihre private Krankenversicherung nach den Ihrigen Versicherungsbedingungen.

Sind Sie bei der Beihilfe versichert werden Ihnen nach Rechnungseinreichung anteilsmäßig die Behandlungskosten erstattet.Die gesetzlichen Krankenkassen z.B. DAK, BARMER usw. erstatten die der Heilpraktiker leider nicht, das Behandlungshonorar muß somit zur Zeit von Ihnen selbst getragen werden.

 

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